Zuwendungsbestätigung

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Barbara Chiumento

Leiterin der Stabsstelle Fundraising der Diözese Rottenburg-Stuttgart

07472 169-535

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Zuwendungen bis zu 300 Euro

Wenn Sie das Bistum Rottenburg-Stuttgart (Anstalt des öffentlichen Rechts) mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Für den Nachweis Ihrer Unterstützung laden Sie sich den vereinfachten Zuwendungsnachweis herunter. Diesen legen Sie mit den darin genannten Dokumenten dem Finanzamt vor.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Zuwendungen über 300 Euro (Bestätigung wird automatisch zugesendet)

Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine vom Bistum Rottenburg-Stuttgart ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die wir Ihnen automatisch zusenden.

Das Bistum Rottenburg-Stuttgart ist als inländische juristische Person des öffentlichen Rechts berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. 

Die Zuwendungen werden ausschließlich für kirchliche / mildtätige / gemeinnützige  Zwecke verwendet.

Herzlichen Dank für Ihre Spende!

Sie haben Fragen zur Zuwendungsbestätigung?

Kontaktieren Sie uns in diesem Falle.

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Zuwendungsbestätigung anfordern

Mit folgendem Formular können Sie eine Zuwendungsbestätigung anfordern (auch im Falle einer Spende kleiner 300 Euro).

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