Elke Zimmermann
Leitung der Stabsstelle Fundraising der Diözese Rottenburg-Stuttgart
07472 169-535
Wir sind dankbar für jede Zuwendung, mit der Sie unsere Arbeit fördern. Selbstverständlich können Sie diese steuerlich geltend machen. Hierfür benötigen Sie, abhängig vom Spendenbetrag, offizielle Dokumente wie den vereinfachten Zuwendungsnachweis bzw. eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
Elke Zimmermann
Leitung der Stabsstelle Fundraising der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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Wenn Sie das Bistum Rottenburg-Stuttgart (Anstalt des öffentlichen Rechts) mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Für den Nachweis Ihrer Unterstützung laden Sie sich den vereinfachten Zuwendungsnachweis herunter. Diesen legen Sie mit den darin genannten Dokumenten dem Finanzamt vor.
Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine vom Bistum Rottenburg-Stuttgart ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die wir Ihnen automatisch zusenden.
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart ist als inländische juristische Person des öffentlichen Rechts berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Die Zuwendungen werden ausschließlich für kirchliche / mildtätige / gemeinnützige Zwecke verwendet.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Kontaktieren Sie uns in diesem Falle.
Mit folgendem Formular können Sie eine Zuwendungsbestätigung anfordern (auch im Falle einer Spende kleiner 300 Euro).