Kirche engagiert sich

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden Sie einen bunten Strauß an Stiftungen mit unterschiedlichstem Engagement. Lernen Sie die Arbeit unserer Stiftungen besser kennen.www.kirche-engagiert-sich.de
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Klappbox

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Anlassspende

Werden Spenden zu bestimmten Anlässen, wie bspw. im Rahmen von Geburtstagen, Hochzeitsjübiläen oder Beerdigungen gegeben, spricht man im Allgemeinen von so genannten Anlassspenden.

Corporate Citizenship

Wenn sich Unternehmen für gesellschaftliche Zwecke engagieren, die über die eigentliche Geschäftstätigkeit hinausgehen, spricht man von Corporate Citizenship. Es kommt in den Formen Corporate Giving (Überlassung von Sach- und Finanzmitteln) und Corporate Volunteering (Mitarbeiterfreistellung) zugunsten einer gemeinwohlorientierten Aufgabe vor. 

Corporate Social Responsibility

(Kurz: CSR) beleuchtet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen in den Themenfeldern: „Guter Arbeitgeber“, „verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen“, „fairer Marktteilnehmer“ und „Engagement für das Gemeinwesen“. Von Unternehmen wird heute ein verantwortungsvolles Wirtschaften in allen Unternehmensbereich verlangt. CSR ist der dafür zum Einsatz kommende Fachbegriff.

Shopping List

Sind Beispiele, versehen mit konkreten Spendengegenwerten. Der Spender kann sich so leichter entscheiden, was er geben möchte und was damit angeschafft werden soll.

Spendenquittung

Siehe Zuwendungsbestätigung

Sponsoring

Hier wird vertraglich geregelt, welche Gegenleistung die beiden Vertragspartner zu erfüllen haben. Zumeist wird hier ein Vertrag zwischen einer gemeinnütziger Organisation und einem Unternehmen geschlossen. Sponsoring wird steuerlich anders behandelt als die Spende. Bitte vor Abschluss eines Vertrages prüfen. 

Sachspende

Auch hier ergibt sich die Begriffsbedeutung aus dem Namen. Es handelt sich um Spenden von Sachmitteln und Gegenständen. 

Selbstlosigkeit

Spenden, die Organisationen einwerben unterliegen der Selbstlosigkeit, d.h. dass keine Vorteile oder Gegenleistungen daraus entstehen dürfen. Auch für gemeinnützige Organisationen gilt, dass diese selbstlos im Sinne ihrer Satzung handeln. 

Stiftung

Ein Stifterin / ein Stifter bringt Stiftungskapital oder Vermögenswerte in die Stiftung ein und legt die Stiftungszwecke fest. Für diese Zwecke dürfen später die Zinserträge aus dem Stiftungskapital verwendet werden. 

Eine rechtsfähige Stiftung (als Variante besteht auch noch die treuhänderische Stiftung) benötigt eine Satzung. In dieser sind Bestimmungen über die Bildung der Stiftungsgremien, wie beispielsweise des Stiftungsvorstandes enthalten. Die Stiftungsaufsichtsbehörde muss die Gründung einer Stiftung und die Anerkennung der Stiftung schriftlich genehmigen. 

Das Stiftungskapital zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung kann zum Großteil steuerlich als Sonderausgabe steuerlich veranlagt werden.

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